INFO Förderfähige Fachplanung und Baubegleitung BEG-EM
Quelle: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren Version 9.0 (01/2024)
6.Fachplanung und Baubegleitung
6.1 Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die nachfolgende Auflistung der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend.
6.1.1 Konzeptionierung und Bestandsaufnahme
- Bestandsaufnahme (Gebäude und Anlagen) auf Basis von Plänen, sonstigen Dokumentationen oder Datenaufnahme vor Ort
- Detaillierte Aufnahme und Kontrolle des Bestands (wie z. B. von vorhandenen Lüftungskanälen hinsichtlich Rohrführung, Schallentkopplung, Luftdichtheit und Verschmutzung)
- Messtechnische Untersuchungen als Unterstützung für die Erstellung eines energetischen Gebäudekonzeptes
- Entwicklung geeigneter energetischer Konzepte
- Erstellen von Beratungsinstrumenten
- Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes (Wärmeschutz- und Anlagenkonzept), Untersuchung von Varianten hinsichtlich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit
- Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes mit energiesparenden Leuchtmitteln
- Fachplanung zur technischen Gebäudeausrüstung
- Beratung und Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit den Auftraggebenden
- Abstimmung der Systemauswahl mit den Auftraggebenden und ggf. weiteren Planungsbeteiligten (Objektplanende, Haustechnik- und Tragwerksplanende) zur Bestimmung von Bauteilaufbauten und Anlagenkomponenten
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
- Aufstellen eines Lüftungskonzepts
6.1.2 Planung und Nachweisführung
- Fachplanung zur technischen Gebäudeausrüstung
- Aufstellen der Berechnungen zum Nachweis
- Nachweis der Wärmebrücken (Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung)
- Detailplanung zur Wärmebrückenminimierung
- Feuchtetechnische Untersuchung von Wärmebrücken und Bauteilen
- Detaillierte Berechnungen zum Wasserdampfdiffusionsverlauf kritischer Bauteile
- Sonstige detaillierte bauphysikalischen Untersuchungen (z. B. Simulation zum Feuchtetransport in Bauteilen)
- Sonstige detaillierte bauphysikalischen Untersuchungen (z. B. Simulation zum Feuchtetransport in Bauteilen)
- Detailplanung zum Luftdichtheitskonzept
- Bestimmung lüftungstechnischer Maßnahmen
- Thermische Gebäude- und Anlagensimulation, thermische Solarsimulation
- Ermittlung des Stromertrags einer Photovoltaikanlage
- Prüfung eines Zertifikats über den Primärenergiefaktor von Gebäude-/Wärmenetzen
- Ermittlung des Primärenergiefaktors für kleine Wärmenetze
- Überprüfung und ggf. Konzept zur Optimierung der Leitungslängen der Heizungs- und Trinkwarmwasseranlage
- Ermittlung von Varianten und Alternativlösungen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Werkplanung
- Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse der Werkplanung
- Planung und Dimensionierung Wärmeerzeuger
- Planung und Dimensionierung Lüftungsanlage
- Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
6.1.3 Beratungsleistungen
- Zusammenstellen und Übergabe von Parametern aus der Effizienzhaus-/ Gebäudeberechnung und Einzelnachweisen an weitere Planungsbeteiligte (Objektplanende, Haustechnik- und Tragwerksplanende)
- Beratung und Unterstützung der Planungsleistungen der weiteren Planungsbeteiligten (Objektplanende, Haustechnik- und Tragwerksplanende)
- Bewertung von Planungsvorschlägen weiterer Planungsbeteiligter
- Aufstellen der förderfähigen Kosten oder Mitwirkung bei der Aufstellung
- Erstellung einer nutzerspezifischen Energieverbrauchsprognose auf Basis der geplanten energetischen Maßnahmen
- Erstellung einer Bauherrin- bzw. Bauherrenfibel zum Nutzerverhalten
- Anfertigung individueller Gebrauchsanweisungen für die Bauherrinnen und Bauherren bzw. Fördernehmenden
- Ausarbeitung eines Wartungsfahrplans
- Beratungsleistungen und Dienstleistungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung: siehe Nummer 6.3
6.1.4 In Vorbereitung der Baubegleitung
- Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung
- Unterstützung bei der Angebotseinholung/Ausschreibung
- Aufstellen von Textvorschlägen für Leistungsbeschreibungen
- Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
- Prüfung der Leistungsverzeichnisse Dritter auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
- Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
- Aufstellen eines Preisspiegels oder Mitwirkung bei der Anfertigung
- Bewertung der Angebote und Darstellung von energiebedingten Mehrkosten
- Teilnahme an Bietergesprächen
- Beratung zur Auftragsvergabe
- Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse der Auftragsvergabe
- Aufstellen eines Bauzeitenplans oder Mitwirkung bei der Anfertigung
- Koordination des Bauablaufs oder Unterstützung bei der Koordination
- Teilnahme an Baubesprechungen der Bauleitung und ausführenden Fachunternehmen
- Bewertung von Änderungs- und Alternativvorschlägen durch die Fachunternehmen
- Ausarbeitung von Alternativlösungen bei unvorhersehbaren Konstruktionsänderungen aus vorgefundener Bausubstanz
- Prüfung von Herstellernachweisen und Produktdatenblättern auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
- Schallschutzplanung, akustische Fachplanung
6.1.5 Während der Baubegleitung
- Fachbauleitung zur Überwachung der Ausführung der energetischen Anlagentechnik
- Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten energetischen Maßnahmen mit der Planung
- Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
- Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Bautagebuch, Fotodokumentation, u. a.)
- Baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung neu eingebauter Luftdichtheitsschichten
- Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand
- Thermografie Aufnahmen der Gebäudehülle vor und nach Umsetzung der Maßnahmen
- Planungsleistung zur Durchführung oder Überprüfung der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Planungsleistung zur Einregulierung der Lüftungsanlage oder Überprüfung der Einregulierung
6.1.6 Nach der Umsetzung der Maßnahme
- Begleitung der Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagentechnik
- Ergänzende technische Einweisung in die energetische Gebäude- und Regelungstechnik
- Baubegleitende Kostenkontrolle
- Rechnungsprüfung
- Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen
- Abnahmeprotokolle oder Unterstützung bei deren Anfertigung
- Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmen (Unternehmererklärung, Bestätigungen über spezifische energetische Ausführungen, u. a.)
- Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse des fertiggestellten Gebäudes
- Aufstellen eines Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude
- Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabenabschluss
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
- Dienstleistungen im Rahmen von qualitätsgesicherten Zertifizierungen für energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude (z. B. Zertifizierung von Passivhäusern, dena-Gütesiegel Energieausweis, Qualitätssiegel Raumlufttechnik)
- Monitoring und Nachregulierung der energetischen Anlagentechnik zur Erfolgskontrolle und Optimierung
- Messung der Innenraumluftqualität
- Messung der Trinkwasserqualität (Schadstoffmessung)
- Schallschutzmessungen (z. B. Trittschallschutz)
6.2 Leistungen zur Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Die nachfolgende Auflistung der förderfähigen Leistungen zur Dokumentation enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen bzw. zu erstellende Nachweise und ist nicht abschließend.
Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit allen im Rahmen der Förderung relevanten Unterlagen wie z.B.:
- Vollständige Berechnungsunterlagen
- Aktualisierte Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudeberechnung
- Aktualisierte detaillierte Nachweise (z. B. Nachweise über Wärmebrücken, solarthermische Simulation, u. a.)
- Aktualisierte Gebäudepläne
- Sämtliche Bestätigungen und Nachweise Dritter, wie z. B.:
- Unternehmererklärung
- VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich
- Protokoll zur Einregulierung der Heizungsanlage
- Protokoll zur Einregulierung der Lüftungsanlage
- Nachweis zur messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle bzw. Zertifikat und Messprotokoll zur Luftdichtheitsmessung
- Sämtliche Belege über eingebaute Materialien und Produkte wie z. B.
- Herstellernachweise
- Produktdatenblätter
- Lieferscheine
- Dokumentation der vor Ort erfolgten Prüfung der Ausführung, z. B. mittels:
- Baustellenprotokolle
- Bautagebuch
- Fotodokumentation
- Dokumentation der Prüfung der förderfähigen Maßnahmen
- Abnahmeprotokolle und Hinweise zur Gewährleistung
- Dokumentation zum Gebäudeenergieausweis
6.3 Beratungs- und Planungsleistungen zur Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Leistungen in diesem Abschnitt können entweder als Kosten der Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung oder als Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden.
Die Förderfähigkeit im Rahmen der zusätzlichen Förderung für die Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung besteht nur dann, wenn ein Antrag als Effizienzhaus mit NH-Klasse bzw. Effizienzgebäude mit NH-Klasse gestellt und zugesagt wurde und das Zertifikat der Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt.
Die Förderfähigkeit als Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung in der Sanierung besteht auch dann, wenn keine NH-Klasse erreicht wird. Die Einbindung einer Zertifizierungsstelle ist nicht erforderlich.
6.3.1 Projektvorbereitung
- Beratung der Fördernehmenden zu den Anforderungen der Nachhaltigkeitszertifizierung einschl. Erläuterung des Bewertungssystems und der für die Zertifizierung zu erbringenden Leistungen
- Erstellung einer Qualitätssicherungsvereinbarung
- Zusammenstellung der Anforderungen der Nachhaltigkeitszertifizierung
- Beratung bei der Beauftragung von Planungsbeteiligten zu Leistungsbedarf, Qualifikation und Vertragsgestaltung
- Erstellung eines/Überarbeitung des Nachhaltigkeitspflichtenheftes mit Planungs-, Ausführungs- und Dokumentationsanforderungen
- Besprechung des Nachhaltigkeitspflichtenheftes und der Optimierungspotentiale mit dem Projektteam
- Anmeldung des Bauvorhabens bei der Zertifizierungsstelle
6.3.2 Vorplanung, Entwurfsplanung und Ausführungsplanung
- Koordination der Umsetzung der Anforderungen aus dem Nachhaltigkeitspflichtenheft
- Mitwirken bei der Optimierung der Planung zur Erreichung der angestrebten Nachhaltigkeitsziele
- Koordination der Erstellung und Prüfung von Konzepten, Berechnungen und Simulationen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nachhaltigkeitspflichtenheftes
- Prüfung und Bewertung der Planung auf Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeitspflichtenheftes
- Mitwirken bei der Erstellung von Variantenvergleichen
6.3.3 Vorbereitung der Vergabe
- Prüfung der Leistungsverzeichnisse hinsichtlich der aus dem Nachhaltigkeitspflichtenheft resultierenden Nachhaltigkeitsanforderungen
6.3.4 Projektdokumentation
- Prüfung der vom Projektteam erstellten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Aufbereitung der Unterlagen für die Projektdokumentation sofern erforderlich
- Erstellung einer Fotodokumentation
- Bewertung und Dokumentation der Nachhaltigkeitskriterien nach Vorgabe des Zertifizierungsprogramms
- Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle
- Koordination der Zusammenstellung der Projektdaten für die Zertifizierungsurkunde
6.3.5 Besondere planungsbegleitende Leistungen Ökobilanz, Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit
- Erstellung eines Konzeptes zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
- Beratung hinsichtlich rückbaufähiger Konstruktionen und recyclingfähiger Baustoffe und Bauteile und Aufzeigen von Optimierungspotentialen
- Baustoffberatung in Hinblick auf die Ökobilanz und Aufzeigen von Optimierungspotentialen
- Abschätzung der Ökobilanz im Rahmen von Vorentwurfs-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
- Durchführung von Variantenvergleichen hinsichtlich Ökobilanz, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
- Beratung zur Integration von Dauerhaftigkeit und Rückbaubarkeit in Ausschreibung und Vergabe
- Abschließende Berechnung der Ökobilanz auf Basis eines Bauteilkatalogs und der GEG-Berechnung
- Dokumentation der Ökobilanz
- Bewertung und Dokumentation der Konstruktion hinsichtlich Rückbaufähigkeit, Sortenreinheit und Verwertbarkeit
6.3.6 Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Erstellung eines Konzeptes zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus Bauprodukten
- Überprüfung der Planung in Hinblick auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus Bauprodukten
- Zusammenstellung der umwelt- und gesundheitsrelevanten Anforderungen zur Integration in die Ausschreibungsunterlagen
- Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der umwelt- und gesundheitsrelevanten Anforderungen
- Einweisung der am Bau Beteiligten in die umwelt- und gesundheitsrelevanten Anforderungen
- Prüfung der Deklarationen der schadstoffrelevanten Produkte nach der Vergabe
- Stichprobenhafte Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Umsetzung der umwelt- und gesundheitsrelevanten Anforderungen
- Dokumentation der Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus Bauprodukten
- Dokumentation der Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus Bauprodukten
- Durchführung von Raumluftmessungen (TVOC, Formaldehyd)
- Dokumentation der Vorgehensweise und der Messergebnisse der Raumluftmessungen in einem Bericht
- Zusammenstellung und Dokumentation der vorgenannten Leistungen entsprechend der Vorgaben des Zertifizierungsprogramm Reduzierung der Lebenszykluskosten
- Berechnungen der Lebenszykluskosten im Rahmen der Planungsphasen sowie abschließende Berechnung
- Koordination der Ermittlung von Kostentreibern und Optimierungspotentialen
- Durchführung von Variantenvergleichen
- Dokumentation der Berechnungen der Lebenszykluskosten entsprechend der Vorgaben des Zertifizierungsprogramms im Rahmen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie auf Basis der Kostenfeststellung und der GEG-Berechnung
Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt . Darüber hinaus sind auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen förderfähig. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen – Sanieren geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden.
Des Weiteren werden für ein Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) bzw. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse mit einem zusätzlichen Fördertatbestand die Kosten der Beratungs- und Planungsleistungen anerkannt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung stehen, sofern eine NH-Klasse beantragt wurde, die Nachhaltigkeitszertifizierung von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
ausgeführt wurde und das Zertifikat die Übereinstimmung mit den Anforderungen des QNG nach Durchführung bestätigt.
Voraussetzung für die Antragstellung für ein Effizienzhaus mit NH-Klasse bzw. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse ist die Verfügbarkeit einer QNG-Siegelvariante. Für detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung siehe www.qng.info.
Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Mit der Förderung der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden die Leistungen von unabhängigen Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten gefördert. Wird eine Maßnahme im Rahmen der BEG EM ohne einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten bzw. eine unabhängige –Expertin durchgeführt, sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig.
Für den Heizungstausch nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 a) bis f) und h) bis j) bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich.
Mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen können die Fördernehmenden neben den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zusätzlich Dritte beauftragen. Die Leistungen Dritter müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen erbracht werden und sind von einer Expertin bzw. einem Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste
eingetragen sind, auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren und Grundlage für die Förderung. Auch die Expertinnen und Experten können für die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Dritte (Unteraufträge)
einsetzen. Die von den Fördernehmenden oder der Expertin bzw. dem Experten beauftragten Dritten müssen nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein, dürfen aber nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferunternehmen stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fördernehmenden mehr als eine Expertin bzw. einen Experten beauftragen, z. B. jeweils für die Planung und die baubegleitende Umsetzung. Dabei verantwortet eine Expertin bzw. ein Experte den jeweils beauftragten Leistungsumfang. Bei der Beauftragung mehrerer
Expertinnen und Experten übernimmt eine Expertin bzw. ein Experte die Bestätigung nach Durchführung bzw. Erstellung und Einreichung des „Technischen Projektnachweises“. Zur Förderfähigkeit von Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen als Umfeldmaßnahmen.
Kosten der akustischen Fachplanung
Förderfähig ist eine akustische Fachplanung, die den Anforderungen des Leitfadens für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz für relevante technische Anlagen (z. B. Luftwärmepumpen, Klimageräte, Lüftungsanlagen, Klein Windenergieanlagen sowie sonstige nicht genehmigungsbedürftige KWK-Anlagen) zur Einhaltung des Stands der Technik entsprechend § 22 BImSchG entspricht.
Leistungen, die für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahme erforderlich sind, können zu den förderfähigen Kosten hinzugezählt werden. Dazu zählen auch Gutachten und Messungen zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen.
Kosten der Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung
Mit der Förderung der Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung werden die Leistungen von unabhängigen Nachhaltigkeits-Beraterinnen oder -Beratern bei Anträgen als Effizienzhaus mit NH-Klasse bzw. Effizienzgebäude mit NH-Klasse mit einem zusätzlichen Fördertatbestand gefördert. Nachhaltigkeits-Beraterinnen oder -Berater beraten, soweit am Prozess beteiligt, die Fördernehmenden mit dem Ziel der Unterstützung bei der Zuerkennung einer Nachhaltigkeitszertifizierung, mit der die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt werden. Die Nachhaltigkeits-Beraterinnen oder -Berater können die Unterlagen des Antrags auf Zuerkennung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ im Auftrag der Fördernehmenden zusammenstellen. Derartige Dienstleistende sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens sowie der Nachhaltigkeitsbewertung im Allgemeinen sowie Kenntnisse des im konkreten Fall anzuwendenden Bewertungssystems nachweisen können.
Entsprechende Nachhaltigkeits-Beraterinnen oder –Berater können bei Zertifizierungsstellen und Anbietenden von Bewertungssystemen des Nachhaltigen Bauens, die im Bereich des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ tätig werden dürfen, nachgefragt werden. Grundsätzlich können auch entsprechend qualifizierte Planerinnen und Planer sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Mitarbeitende von Bauträgern, Fertighausunternehmen, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Bauverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen die förderfähigen Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung ausführen. Näheres hierzu regeln die Zertifizierungsstellen in eigener Zuständigkeit. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fördernehmenden mehr als einen Dienstleistenden mit Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierungbeauftragen.
Quelle: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren Version 9.0 (01/2024)
