
Energetische Baubegleitung
Für viele Förderprogramme der KfW und der BAFA ist die energetische Baubegleitung die Voraussetzung für die Beantragung und Auszahlung von Fördergeldern. Der Energieeffizienzexperte erstellt, die dazu notwendigen Projektbeschreibungen, überwacht die Ausführung bzgl. der einzuhaltenden Fördervorgaben und erstellt nach der Fertigstellung den Nachweis für die korrekte Umsetzung.
- Bestandsaufnahme vor der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme
- Zusammenstellung der förderfähigen Kosten
- Erstellung der Projektbeschreibung für die Antragstellung
- Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungen und Einholung der Angebote
- Unterstützung beim Förderantrag
- Begleitung der Umsetzung
- Teilnahme an Baubesprechungen
- Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen gemäß GEG/BAFA/KfW
- Dokumentation
- Kostenkontrolle / Rechnungsprüfung
- Erstellen von Nachweisen für den Auszahlungsantrag
Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon
1. Abstimmung über den möglichen Zeitplan für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme, den Umfang der Baubegleitung und Art der Maßnahme sowie die Förderung ( BAFA und/oder KfW) der Umsetzung.- IST Daten vor Ort ( ca. 1- 2 Std.)
2. Zur Verfügungstellung der IST-Daten des Gebäude, der Gebäudetechnik und der Baubeschreibungen. Soweit bereits vorhanden: Individueller Sanierungsfahrplan bzw. Beratungsbericht, Angebote und Verträge für die Durchführung der Maßnahme. - 3. Klärung der Förderfähigkeit der Maßnahme.
- Angebot / Vertrag
4. Erstellung eines Angebots für die energetische Baubegleitung
5. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für die energetische Baubegleitung mit auflösender oder aufschiebender Wirkung für den Fall, dass kein:
5.a) BAFA – Zuwendungsbescheid
5.b) KfW – Bestätigung zum Antrag
erteilt wird - Bestandsaufnahme vor Ort (Std. je nach Umfang der Maßnahme )
6. Erfassung des IST-Zustands und der örtlichen Gegebenheiten.
7. Festlegung eines Zeitplans und eines Projektteams. - Erstellen der Projektbeschreibung
8.a) BAFA – Technische Projektbeschreibung (TPB ). Die TPB erzeugt eine TPB-ID, die 2 Monate gültig ist.
8.b) KfW – Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. „gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA). Die BzA erzeugt eine BzA-ID, die 6 Monate gültig ist - Antragsstellung
9) Antrag auf Förderung der Maßnahme und der Baubegleitung
9.a) Im BAFA Portal mit der TPB-ID
9.b) Im Meine KfW Portal mit der BzA-ID - Genehmigt
10.a) BAFA – Zuwendungsbescheid wurde erteilt. Die Fördermittel BEG-EM für den Antragsteller sind verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert.
10.b) KfW- Bestätigung zum Antrag wurde erteilt. Die Dauer der Reservierung der Fördermittel durch die KfW nach der Bestätigung zum Antrag hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. - Beginn Umsetzung der Maßnahme
11. Baustellenbegehungen und Dokumentation während der Umsetzungsphase
12. Teilnahme an Baubesprechungen
13. Sicherstellung der technische Mindestanforderungen gemäß GEG, BAFA bzw. KfW - Schlussabnahme
14. Dokumentation des IST-Zustands nach der Durchführung sowie der entsprechenden Fachunternehmererklärung.
15. Rechnungsprüfung bzgl. der förderfähigen Kosten.
16. Unterzeichnung der „Bestätigung wahrheitsgemäße Angaben“. - Rechnung Baubegleitung
17. Rechnungsstellung, Begleichen der Rechnungen. - Erstellen von Nachweisen
18.a) BAFA – Technischer Projektnachweis (TPN). Der TPN erzeugt eine TPN-ID, die 2 Monate gültig ist.
18.b) KfW – Bestätigung nach Durchführung ( BnD). Die BnD erzeugt eine BnD-ID, die 12 Monate gültig ist.
Notwendige Unterlagen: Schlussrechnungen der Fachfirmen, Fachunternehmererklärung, Bestätigung wahrheitsgemäße Angaben seitens Bauherr und ggf. Bestätigung Hydraulischer Abgleich . - Bundesförderung einfordern
19. Auszahlungsantrag stellen
19.a) BAFA: Erstellung der Verwendungsnachweiserklärung (VN) mit der TPN-ID
19.b) KfW: Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. der gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) mit der BnD-ID - Bescheid
20.a) BAFA prüft die Verwendungsnachweiserklärung , erstellt einen Festsetzungsbescheid (ZWB) und überweist den Förderbetrag. - 20.b) KfW-Zuschuss bei Heizungsförderung (Zuschuss 458): KfW prüft die Bestätigung nach der Durchführung, erstellt eine Auszahlungsbestätigung und überweist den Zuschuss.
- 20c) KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen Wohngebäude ( Kredit 358, 359): Bei dem Finanzierungspartner müssen folgende Unterlagen innerhalb von 3 Monaten einreicht werden: Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss.
- 20.d) KfW-Kredit für Sanierung Wohngebäude oder Kauf eines frisch saniertes Effizienzhauses (Kredit-Nr. 261): Bei dem Finanzierungspartner muss die „Bestätigung nach Durchführung“ eingereicht. Die KfW prüft die Bestätigung nach Durchführung und schreibt den Tilgungszuschuss gut.
- 20.e) KfW-Kredit für Sanierung Nichtwohngebäude (Kredit 263). Bei dem Finanzierungspartner muss die „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“ (gBnD) eingereicht werden. Die KfW prüft die Bestätigung nach Durchführung und schreibt den Tilgungszuschuss gut.
Benötigte Dokumente für die Antragstellung zur Pkt. 9
- BzA-ID bzw. TPB-ID
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Ein Angebot ist nicht ausreichend.
- Falls der s.g. Einkommensbonus beantragt wird so muss zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen für das zweite und dritte Jahr vor der Antragsstellung vorhanden sein und im:
- KfW Portal bei der Antragstellung hochgeladen werden.
- BAFA Portal ein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
- Zusätzlich notwendig sind die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug.
Schlussrechnungen / Rechnungen zur Pkt. 18
- Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, die Materialkosten, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes an dem die Maßnahme umgesetzt wurde ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
- Rechnungen nur über Materialkosten, beispielsweise bei Eigenleistungen, müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
STAND 08.2024 ohne Gewähr
Die Förderung für die Baubegleitung wird bei KfW und BAFA im Förderantrag mit beantragt
| Wohngebäude | [€] pro Wohneinheit | Förderhöhe der Kosten für energetische Fachplanung und Baubegleitung [ % ] | Maximalbetrag pro Zuwendungsbescheid [ € ] |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | – | 50 | 5.000 |
| Mehrfamilienhäuser | 2.000 | 50 | 20.000 |
| Nichtwohngebäude | [ € ] pro 1m2 Nettogrundfläche | ||
| Nichtwohngebäude | 5 | 50 | 20.000 |
Was ist ein Wohneinheit ?
Als eine Wohneinheit sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden definiert. Diese Räume müssen die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die folgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette
Das Honorar richtet sich nach:
- Aufwand für die Datenerfassung
- Qualität der zur Verfügung gestellten Daten
- Umfang und Ziel der Maßnahmen
- Größe des Objekts
- Umfang der zur erbringenden Dienstleistungen:
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Konzeption
- Bestandsaufnahme
- Planung
- Nachweisführung
- Beratungsleistungen
- In Vorbereitung der Baubegleitung
- Während der Baubegleitung
- Nach der Umsetzung der Maßnahme
- Leistungen zur Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
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