Beratung Wohngebäude (iSFP)

Im Rahmen der Energieberatung wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und eine Umsetzungshilfe erstellt. Optional kann auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Anlehnung an die VDI 2067 erstellt werden.

Der individueller Sanierungsfahrplan:
1) Liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes.
2) Zeigt Schritt für Schritt oder auch als Gesamtsanierung wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann.
3) Verpflichtet nicht dazu, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen.
4) Seit Juli 2023 werden Energieberatungen für Wohngebäude nur gefördert wenn der Beratungsbericht in Form eines iSFP erstellt wird.

Der Beratungsbericht wird individuell auf das jeweiligen Gebäude, dessen Nutzung und dem Eigentümer zugeschnitten. Damit werden auch die finanziellen Möglichkeiten und Erwartungen berücksichtigt.

  • Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
  • Erstellung eines 3D Software-Modells
  • Erfassung des energetischen Istzustands der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Festlegung und Abstimmung der individuellen Sanierungsschritte und des Sanierungsziels
  • Erstellung des Beratungsberichts und der Umsetzungshilfe
  • Übergabe und Erläuterung

  • Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon
    1. Abstimmung über den möglichen Zeitplan für die Umsetzung der Beratung.
  • IST Daten
    2. Zur Verfügungstellung der IST-Daten : Zeichnungen (Grundrisse von allen Geschossen, Schnitte, Ansichten ), Baubeschreibung, Genehmigung, Gebäudetechnik, Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und des Energieausweises… soweit vorhanden.
  • Angebot / Vertrag
    3. Erstellung eines Angebots für die Erstellung eines Beratungsberichts für ein Wohngebäude (WG)
    4. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit auflösender oder aufschiebender Wirkung für den Fall, dass kein Zuwendungsbescheid erteilt wird.
  • Bundesförderung beantragen
    5. Antrag im BAFA-Portal auf Bundesförderung für eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW).
  • Genehmigt
    6. Der Zuwendungsbescheid wurde seitens BAFA für die Förderung der Beratung genehmigt.
  • Beratungsgespräch vor Ort und Bestandsaufnahme (ca. 1-2 Std. je nach Größe des Gebäudes)
    7. Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche für die Sanierung bzw. auch Umbau des Gebäudes.
    8. Bestandsaufnahme der Gebäudehülle ( Wand, Dach, Boden, transparente Flächen ) und der Anlagentechnik ( Wärme, Lüftung, Klima, PV-Anlage ).
  • Erfassung des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes
    9. Modellierung der Gebäudehülle und Nutzungszonen mittels 3D-Software mit den energetisch relevanten Bauteilen.
    10. Modellierung der Anlagentechnik ( Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, PV-Anlage)
    11. Identifizierung von energetisch sanierungsbedürftigen Bauteilen und Anlagentechnik unter Einbeziehung erneuerbarer Energien.
  • Entwickeln der Sanierungsvorschläge
    12. Schrittweise Sanierung:  2 bis max. 5 Maßnahmenpakete aufeinander aufbauend mit jeweils max. 5 Sanierungskomponenten pro Maßnahmenpaket.
    13. Sanierung in einem Zug zur einem Effizienzhaus.
    14. Ermittlung der Kosten für die einzelnen Effizienzmaßnahmen sowie der möglichen finanziellen Förderungen auf Bundes-, Landes- und Stadt-Ebne.
  • 15. Abstimmen der möglichen einzelnen Maßnahmen / Maßnahmenpaket. ( vor Ort oder per Telefon )
  • Erstellen
    16. Erstellen des individuellen Sanierungsfahrplans ( abgk. iSFP) für das Wohngebäude
    17. Erstellen der Umsetzungshilfe für die einzelnen Maßnahmen und ggf. auch einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
  • Abschlussgespräch vor Ort (ca.1-2 Std.)
    18. Präsentation der Ergebnisse.
    19. Übergabe des Beratungsberichts „Mein Sanierungsfahrplan“ mit der der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ als PDF-Datei oder als farbiger Papierausdruck.
  • Rechnung
    20. Rechnungsstellung, Begleichen der Rechnung.
  • Erklärung nach Durchführung
    21. Erstellung der „Erklärung nach Durchführung der Energieberatung“ für die Verwendungsnachweiserklärung.
  • Bundesförderung einfordern.
    22. Einreichen der Verwendungsnachweiserklärung im BAFA-Portal. Bei stichprobenartigen Kontrollen werden noch weitere Dokumente wie der individueller Sanierungsfahrplan, die Umsetzungshilfe, die Beraterrechnungen und Zahlungsnachweise ( z.B. Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Bankbestätigung ) eingefordert.
  • 23. BAFA prüft den Verwendungsnachweis, erstellt einen Zuwendungsbescheid und überweist anschließend den Förderbetrag aus.

Die Beratung wird durch „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert.

  • Im Hinblick auf das Gebäude
  • Das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen
  • Es muss nach seiner Zweckbestimmung ausschließlich dem Wohnen dienen. Bei Mischnutzung ist entscheidend, ob der zu Wohnzwecken genutzte Teil des Gebäudes bei der Erstellung der Energiebilanz als eigenständiges Gebäude zu behandeln ist. Dies richtet sich nach § 106 GEG. Mehr
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude durch eine Umwidmung genutzt werden sollen können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein
  • Im Hinblick auf die Personengruppe
  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Mieter unter bestimmten Bedingungen und der Zustimmung des Eigentümers
  • Nießbrauchsberechtigter 1

Die Beratung wird durch „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert.

WohngebäudeFörderhöhe des
Beratungshonorars
[ % ]
Maximal [ € ]
Ein- und Zweifamilienhäuser50650
Mehrfamilienhäuser50850
STAND 08.2024

Zusätzliche Förderung für Wohneigentümergemeinschaft (WEG) 250 € einmalig bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

WohngebäudeHonorarkosten [ € ]Förderung [ € ]Förderung [ % ]Kosten [ € ]
Ein- und Zweifamilienhäuserca. 1.60065040ca. 950
Mehrfamilienhäuser bis 51 Wohneinheitenca. 2.50085034ca. 1.650

1) Ab 6 Wohneinheiten zzgl. 150 € pro Wohneinheit

Für ein unverbindliches Angebot können Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail zusenden. Alternativ kann auch gerne ein kostenloser Termin vereinbart werden.

Der individuelle Sanierungsfahrplan bittet:

  • Detaillierte Information über den energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Strukturierte, kurzfristige bis langfristige Planung der Sanierungsmaßnahmen
  • Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und die zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann.
  • Sinnvolle Möglichkeiten der energetischen Sanierung angepasst an die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer.
  • Verdeutlicht wie der Energieverbrauch des Gebäudes gesenkt werden kann.
  • Zeigt Wege auf den Primärenergiebedarf zu reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen.
  • Bei einer Sanierung in einem Schritt, die mit einem KfW-Kredit finanziert werden soll sehr hilfreich.
  • Dient der Vorbereitung auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen, ersetzt aber weder Genehmigungs- und Ausführungsplanung noch Fach- und Werkplanung.

Die Umsetzung der Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung wird unter anderen durch „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ mit 20% gefördert. (STAND Aug. 2024)

Die Förderungen der Einzelmaßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung betragen die Fördersätze zwischen 20% bis 55% ( 5% Effizienzbonus, max. 20% Klimageschwindigkeits-Bonus, 30% Einkommensbonus) sowie Emissionsminderung bei Bio-Masseheizungen (50% Bonus ) und sind nicht an den iSFP-Bonus gebunden.

Die Höchstgrenze alle förderfähigen Kosten pro Wohngebäude beträgt 600.000 € (STAND Aug. 2024)

  1. Nießbrauchberechtigter ist eine Person, die das Recht hat, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Dieses Recht ist unveräußerlich und unvererblich. Der Nießbraucher kann die Sache umfassend nutzen und die daraus resultierenden Erträge erziehen, während der Eigentümer das Verfügungsrecht behält ↩︎