
Beratung Wohngebäude (iSFP)
Im Rahmen der Energieberatung wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und eine Umsetzungshilfe erstellt. Optional kann auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Anlehnung an die VDI 2067 erstellt werden.
Der individueller Sanierungsfahrplan:
1) Liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes.
2) Zeigt Schritt für Schritt oder auch als Gesamtsanierung wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann.
3) Verpflichtet nicht dazu, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen.
4) Seit Juli 2023 werden Energieberatungen für Wohngebäude nur gefördert wenn der Beratungsbericht in Form eines iSFP erstellt wird.
Der Beratungsbericht wird individuell auf das jeweiligen Gebäude, dessen Nutzung und dem Eigentümer zugeschnitten. Damit werden auch die finanziellen Möglichkeiten und Erwartungen berücksichtigt.
- Nießbrauchberechtigter ist eine Person, die das Recht hat, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Dieses Recht ist unveräußerlich und unvererblich. Der Nießbraucher kann die Sache umfassend nutzen und die daraus resultierenden Erträge erziehen, während der Eigentümer das Verfügungsrecht behält ↩︎


